Damit die Prüflinge der medizinischen Examina nicht erst auf die Veröffentlichung der offiziellen Ergebnisse etwa 3-4 Wochen nach dem Examen auf ihr Ergebnis warten müssen, bietet MEDI-LEARN seit mittlerweile mehr als 30 Jahren den Examensservice an und veröffentlich noch am Examenstag vorläufige Lösungen. In der Vergangenheit wurden diese vorläufigen Lösungen von den MEDI-LEARN-Dozenten erstellt. Mittlerweile hat MEDI-LEARN statistische Modelle entwickelt, die aufgrund von Algorithmen genauere Vorhersagen als die Literaturauswertung ermöglichen. Dieser Service wird von MEDI-LEARN kostenlos angeboten!
Erstmalig zu dem Examen M2 H22 veröffentlicht das IMPP am Nachmittag des letzten Examenstages selbst vorläufige Lösungen.
An den Tagen 1 und 2 müssen nach wie vor also die statistisch errechneten Lösungen von MEDI-LEARN als vorläufige Lösungen herangezogen werden, sofort nach Veröffentlichung der IMPP-Lösungen werden diese dann durch die vom IMPP selbst veröffentlichten Lösungen ersetzt.
Trotz der Veröffentlichung der vorläufigen Ergebnisse durch das IMPP am letzten Examenstag selbst bleibt nach wie vor unklar:
Der zeitliche Ablauf
Die Examenskandidaten können noch am Tag der Prüfung ihre in der Prüfung gewählten Lösungen in ein Tool eingeben. Auf Grundlage dieser Eingaben werden berechnet:
1. an jedem Examenstag durch Abgleich der Eingaben mit den jeweiligen vorläufigen Lösungen
Vorläufige Lösungen
Wenn genügend User ihre Ergebnisse eingegeben haben, werden hieraus in einem aufwendigen Verfahren für jede Frage die vorläufigen Lösungen berechnet. Für dieses Verfahren wurde ein Algorithmus verwendet, der bei mehr als 50.000 Datensätzen den geringsten Vorhersagefehler ergab. Seit H22 werden ab dem 3. Examenstag diese vorläufigen MEDI-LEARN-Lösungen durch die vom IMPP selbst veröffentlichen vorläufigen Lösungen ersetzt.
Vorläufiges Ergebnis
Dein vorläufiges Ergebnis wird durch Abgleich deiner Lösungseingaben mit den jeweils vorläufigen Ergebnissen ermittelt. Etwa zwei Stunden nach der Abgabe, also im M1 um ca. 15:00 Uhr, im M2 um ca. 16:00 Uhr) erhältst du schon auf Grundlage deiner zuvor eingegebenen Ergebnisse dein vorläufiges Tagesergebnis.
Hochrechnung des endgültigen Ergebnisses auf Basis der vom IMPP veröffentlichten vorläufigen Lösungen
Mit der Ausgabe deines vorläufigen Ergebnisses erhältst du daher auch auf Basis der vom IMPP veröffentlichten vorläufigen Ergebnisse eine Angabe, in welchem Bereich (Konfidenzintervall) dein endgültiges Ergebnis liegen wird. Dieser Bereich berücksichtigt bereits auch schon mögliche Frageneliminierungen und Schwankungen der Bestehensgrenze.
Konfidenzintervall des endgültigen Ergebnisses
Wir wissen natürlich nicht, wie viele und welche Fragen aus der Wertung genommen werden und welche unserer vorläufigen Lösungen von den endgültigen abweichen. Aus der Vergangenheit gibt es jedoch Erfahrungswerte, die aufgrund verschiedener Parameter trotz dieser Unsicherheiten das individuelle Ergebnis in recht engen Grenzen vorhersagen lassen. So variiert der Schätzfehler je nach Examen und Termin (Frühjahr oder Herbst) pro Tag um nur 1-3 Punkte. Dieser Schätzfehler wird mit zunehmender Anzahl eingegebener Lösungen im Laufe des Tages immer kleiner. Das Konfidenzintervall gibt an, in welchem Bereich das endgültige Ergebnis liegen wird. (KI.68) bedeutet, dass mit 68% prozentiger Wahrscheinlichkeit das endgültige Ergebnis in einem Bereich von +/- einem Standardschätzfehler um das korrigierte vorläufige Ergebnis liegt.
Hochrechnung der Notengrenzen
Am letzten Examenstag berechnen wir auf Grundlage aller Ergebniseingaben die mittlere Schwierigkeit des Examens. Auf dieser Grundlage lassen sich dann die Notengrenzen hochrechnen (siehe unten: Bestehensgrenze, Notengrenze). Da mittlerweile über 90% der Examenskandidaten am MEDI-LEARN-Examensservice teilnehmen, lässt sich die mittlere Schwierigkeit des Examens recht gut vorhersagen. Diese wiederum korreliert eng mit der Leistung der sogenannten Referenzgruppe. Diese wiederum ist ausschlaggebend für die Notengrenzen. In unseren Modellrechnungen der Vergangenheit konnten wir die auch unter Berücksichtigung des Nachteilsausgleiches relevante Notengrenze mit einem Schätzfehler von weniger als einem Prozent vorhersagen.
Notenprognose
Deine vorläufige Note ergibt sich aus einem Abgleich deines vorläufigen Gesamtergebnisses mit den vorläufigen Notengrenzen, die sich ebenfalls aus der mittleren Schwierigkeit des Examens ergeben.
Endgültige IMPP-Ergebnisse
Etwa drei bis vier Wochen nach dem Examen veröffentlich das IMPP auf seiner Website die IMPP-Lösungen, die eliminierten Fragen und die Notengrenzen. Durch Abgleich deiner Ergebniseingaben mit den IMPP-Ergebnissen wird nun auch unter Berücksichtigung des Nachteilsausgleichs deine endgültige Note berechnet.
Amtliches Ergebnis
Die amtlichen Ergebnisse werden von den Prüfungsämtern postalisch versendet und den Kandidaten in der Regel erst mehrere Tage nach Veröffentlichung der IMPP-Ergebnisse zugestellt. Hierbei wurde dann dein Antwortbogen mit den IMPP-Lösungen verglichen. Dir wird zunächst mitgeteilt, wie viele Fragen du von den gewerteten Fragen richtig hast. Bei deiner amtlichen Note wurden auch die von dir richtig gelösten eliminierten Fragen berücksichtigt.
Fragenrügen direkt nach der Prüfung
Bis zu drei Kalendertage nach deinem Prüfungstermin kannst du das IMPP auf fehlerhafte Fragen hinweisen. Das IMPP prüft auf Grundlage diese Eingaben und eliminiert möglicherweise noch Fragen. Eliminierte Fragen werden nicht mehr gewertet. Allerdings dürfen Fragen nicht zum Nachteil eines Kandidaten aus der Wertung genommen werden. Wenn ein Kandidat eine Frage also richtig gelöst hat, wird ihm dieser Punkt in Nachteilsausgleich (zur ausführlichen Erklärung ) gutgeschrieben. Ihr könnt in unserem Forum die Fragen diskutieren. Hier ergeben sich häufig Hinweise, um Fragen aus der Wertung zu nehmen.
Fragenrügen nach amtlicher Ergebnismitteilung
Bis zu vier Wochen nach Zustellung deines amtlichen Ergebnisses kannst du noch Widerspruch gegen dein Prüfungsergebnis einlegen. Dieser Widerspruch muss zunächst nicht begründet werden. In diesem ersten Widerspruch musst du noch nicht begründen, welche Fragen warum fehlerhaft gestellt wurden. Das Prüfungsamt wird dich mit einer weiteren Fristsetzung auffordern deinen Widerspruch zu begründen. Erst jetzt solltest du die aus deiner Sicht fehlerhaft gestellten Fragen nennen. Bei diesem Verfahren sollte man keine Formfehler machen und wir empfehlen hier auch dringend die Konsultation eines Rechtsanwaltes, der in Verwaltungsrecht, insbesondere Prüfungsrecht, erfahren ist.
Bestehensgrenze
Die absolute Bestehensgrenze errechnet sich aus 60% der gewerteten Fragen (immer aufgerundet zur nächsten ganzen Zahl). Damit die Bestehensgrenze aber auch die Schwierigkeit eines Examens berücksichtigt, wird noch eine relative Bestehensgrenze berechnet, in dem die mittleren Leistung der sogenannten Referenzgruppe (Kandidaten in Regelstudienzeit) mit 0,78 multipliziert wird. Es gilt immer die niedrigere der beiden Bestehensgrenzen. D.h. mit 60% hat ein Kandidat auf jeden Fall bestanden, ist das Examen sehr schwer, so kann die relative Bestehensgrenze auch niedriger liegen.
Notengrenzen
Die Notengrenzen ergeben sich dann aus der Differenz zwischen relativer oder absoluter Bestehensgrenze und der Anzahl der gewerteten Fragen (auf die Darstellung der genauen Berechnung sei an dieser Stelle verzichtet).
Im einfachsten Fall (leichtes Examen, alle Fragen gewertet) gelten folgende Notengrenzen:
Note 4: 60% = 192 Punkte
Note 3: 70% = 224 Punkte
Note 2: 80% = 256 Punkte
Note 1: 90% = 288 Punkte